Alltagshilfe
& -begleitung;
Besuchsdienste

#004e51

Zusätzliche Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Die Pflegekasse rechnet dank unserer Anerkennung bei der KSV Sachsen die Alltagshilfe im Rahmen der Entlastungsleistungen direkt mit uns ab.

(Mehr Infos dazu und zu (fast) allem anderen finden Sie
hier in unseren „FAQs“.)

Und zwar genau dort, wo Sie oder Ihre Angehörigen Hilfe benötigen. Ob beim Einkaufen oder auf dem Weg zu Terminen, ob bei der Haushaltsführung oder ob wir einfach nur für SIE da sind, indem wir uns Zeit für Sie und das nehmen, was Ihnen auf und am Herzen liegt.