Unsere Dienstleistungen

Im Grunde können wir uns komplett nach Ihnen und Ihren Wünschen richten – wir helfen Ihnen dort, wo Hilfe gebraucht wird.

Wir rechnen die sogenannten Entlastungsleistungen über § 39 und § 45 SGB XII ab. Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131,-€ monatlich zu.

Tätigkeiten bei Ihnen können sein:

  • Wir übernehmen den Einkauf für Sie

  • Wir helfen Ihnen bei Ihrer Haushaltsführung (Böden saugen/wischen, Oberflächenreinigung, Staub wischen, ab und zu mal Fenster putzen, solche alltäglichen Haushaltsarbeiten)

  • Wir begleiten Sie zu Terminen, Veranstaltungen oder an die frische Luft, um mal „eine Runde um den Block“ zu gehen, wie man so schön sagt

  • Wir leisten Ihnen auch gern „einfach nur“ Gesellschaft und plaudern, hören zu, albern herum, … Wobei wir finden, dass „einfach nur“ gar nicht passt, denn was kann man Menschen mehr schenken als gemeinsame Zeit, ein offenes Ohr, Wertschätzung und ein Lächeln?

  • Wir können Ihnen auch dabei helfen, wenn nicht Sie zu unerfahren mit der Technik sind, sondern die Technik halt nicht so einfach ist, wie Sie sich das wünschen würden.

  • … und wenn das, was Sie sich an Hilfe vorstellen, hier noch nicht aufgelistet ist, bitte zögern Sie trotzdem nicht, mal nachzufragen. Wir versuchen, Vieles möglich zu machen.

Leider können wir keinerlei pflegerischen Tätigkeiten übernehmen, da wir kein Pflegedienst sind, sondern unsere Dienstleistung ausschließlich im Bereich Alltagshelfer/-begleitung und Hauswirtschaft anbieten.