Unsere Dienstleistungen
Im Grunde können wir uns komplett nach Ihnen und Ihren Wünschen richten – wir helfen Ihnen dort, wo Hilfe gebraucht wird.
Wir rechnen die sogenannten Entlastungsleistungen über § 39 und § 45 SGB XII ab. Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131,-€ monatlich zu.
Tätigkeiten bei Ihnen können sein:
Leider können wir keinerlei pflegerischen Tätigkeiten übernehmen, da wir kein Pflegedienst sind, sondern unsere Dienstleistung ausschließlich im Bereich Alltagshelfer/-begleitung und Hauswirtschaft anbieten.