Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen (unabhängig, ob ein höherer vorliegt oder nicht) ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131,-€ zu. Dieser kann gemäß § 45 SGB XI von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Mit diesem Entlastungsbetrag können wir ca. zweimal monatlich für 90-120 Minuten zu Ihnen kommen.
Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, noch einen Teil der Verhinderungspflege dazuzunehmen, die wir ebenfalls abrechnen dürfen.
Zuzüglich kommt noch eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30€/km dazu, doch auch die ist meist innerhalb des Entlastungsbetrags abrechenbar.
Eins können wir Ihnen aber versprechen: Sollte irgendetwas nicht von den Krankenkassen übernommen werden oder Sie einen Mehrbedarf wünschen, der die mögliche Kostenübernahme übersteigt, so werden wir nicht einfach abrechnen, Ihnen die Rechnung schicken und blöd dastehen lassen! Wir werden mit Ihnen kommunizieren und gemeinsam eine Lösung finden.

